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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gartenbaus Henn
1. Vertragsabschluss
Für Verträge gelten ausschliesslich unsere nachstehend aufgeführten Anliefer- und Abnahmebedingungen. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch dann, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lieferanten eine Ausschliesslichkeitsklausel enthalten sein sollte. Spätestens mit der Anlieferung gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und verbindlich. Verträge sowie ihre Änderungen als auch Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

3. Preise
Bei Auftragsbestätigungen sind die genannten Nettopreise zzgl. der jeweils aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer massgebend. Die Preise für Lieferungen gelten frei Annahmestelle, zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet und falls vorhanden, aus gültigen zutreffenden Tarifen berechnet.
Preiserhöhungen müssen ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Vertragspartner in einer angemessenen Frist angezeigt werden. Leistungen oder Lieferungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden zu dem am Tage der Liefer- oder Leistungserbringung gültigen Listenpreise berechnet.

4. Zahlungen
Ist zwischen den Vertragspartnern eine unbare Zahlung vereinbart, so sind Rechnungen innerhalb 10 Tage nach Rechnungserstellung zahlbar. Bei Überschreitungen sind wir berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite zu berechnen. Zahlungen können nach § 366 Abs. 2 BGB verrechnet werden.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder sind uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir verpflichtet umgehend die Restschuld oder Sicherheitsleistungen bzw. Vorauszahlungen einzufordern. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, können wir von den Liefer- bzw. Leistungsverpflichtungen zurücktreten, wobei der Schuldner dabei alle aus der Vertragsauflösung resultierenden Mehrkosten zu tragen hat.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind.

5. Haftung
Die Haftung gegenüber dem Kunden wird ausser in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Unsere Haftung ist auf den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedinqunqen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Soweit gesetzlich zulässig, gilt der für unseren Sitz zuständige Gerichtsstand.

Hardheim, Mai 2010
 

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