• Gartenbau Henn Hardheim

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AGBs Gartenbau Henn Hardheim

Das Angebot basiert auf unserer Besprechung. Ich hoffe, dass das Angebot Ihren Vorstellungen entspricht.

 

Wir erlauben uns für die Erstellung dieses Angebotes eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,-€ zu berechnen. Sollten wir diesen Auftrag für Sie ausführen dürfen, kann der Rechnungsbetrag selbstverständlich verrechnet werden. 

 

Hinweis:

Werden Zusatzleistungen nötig, die nicht im LV aufgeführt, aber für die Fertigstellung der Maßnahme nötig sind, werden diese von uns durchgeführt und in unseren Tagesberichten als Nachtragsleistung vermerkt. Abgerechnet werden diese Arbeitsstunden mit einem Stundenlohn von 54,-€/Std. 
Bei Stundenlohnarbeiten wird die tatsächlich benötigte Arbeitszeit ab Arbeitsvorbereitung, inkl. An- und Abfahrt berechnet.
Das vorliegende Angebot hat eine Gültigkeit von vier Wochen ab Erstellung.


Mit Beginn des BV werden 30% der Angebotssumme als Anzahlung fällig. Bestandteil unseres Angebotes ist, dass für erbrachte Teilleistungen, entsprechend dem Baufortschritt, Abschlagsrechnungen erfolgen. Die Anzahlung sowie die Abschlussrechnungen sind innerhalb von drei Werktagen zu begleichen da die Arbeiten sonst unter Umständen eingestellt werden.

 

Bei den Mengen unseres Angebotes handelt es sich um Circa-Angaben, welche auf unserer Besprechung und vorgelegten Plänen basieren. Abgerechnet wird nach den tatsächlichen Mengen. Eventuell entstehende Mehr- oder Mindermengen werden aufgerechnet bzw. abgezogen. Grundlage hierfür sind die Einheitspreise aus dem vorliegenden LV.

 

Das Erfordernis privater oder behördlicher Genehmigungen oder Gestattungen für die beauftragten Arbeiten sind durch den Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu prüfen, prüfen zu lassen und gegebenenfalls einzuholen. Rechtliche Auskünfte über die Erforderlichkeit von Genehmigungen, zulässigen Höhe oder Abständen o.ä. werden vom Auftragnehmer nicht erteilt, ebenso wird hierfür keine Haftung übernommen. Gleiches gilt auch bei Einhaltung von Grenzabständen, zulässigen Höhen etc. nach dem jeweils geltenden Nachbarschaftsgesetz. Auch hierzu hat der Auftraggeber vor Durchführung der Arbeiten die Zulässigkeit der geplanten Arbeiten zu prüfen oder durch die geeigneten Stellen (Bauamt etc.)  prüfen zu lassen. Eine Haftung bei Verstößen übernimmt der Auftragnehmer nicht.

Die benötigte Zufahrtswege müssen frei und befahrbar sein. Für eventuell auftretende Belastungsschäden übernehmen wir keine Haftung.

Dem Aufmaß und der Abrechnung liegen die Allgemeinen Bedingungen VOB neuester Fassung zugrunde. Unsere AGB's finden Sie unter https://Gartenbau-henn/agbs.html  

Vorbehaltlich Markt- und Lieferantenabhängiger Preisanpassungen!

Bitte geben Sie, bei Auftragserteilung, eine rechtsverbindliche unterzeichnete Ausfertigung des Angebotes an uns zurück.

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